Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Growthside GmbH
Am Ritterhof 4, 65760 Eschborn
Handelsregister: HRB 137913, Amtsgericht Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-ID: DE453118587
Steuernummer: 040/234/71242
Vertreten durch: Fabian Muske, Vincent Krebs & Georg Schwagereit

Kontakt:
Telefon: +49 176 34361224
E-Mail: info@growthside.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge der Growthside GmbH (nachfolgend „Anbieter“) mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(2) Entgegenstehende AGB des Kunden gelten nur, wenn sie vom Anbieter schriftlich anerkannt wurden.
(3) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer, Investoren, Berater und Unternehmen mit gewerblichem oder freiberuflichem Hintergrund.
(4) Es gilt die Fassung der AGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Deal Sourcing, B2B-Akquise (E-Mail, LinkedIn, Brief), Datenanreicherung, Strategieentwicklung, Softwareeinsatz („Tornados“) und technischer Recherche.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Werbliche Aussagen sind nicht verbindlich.
(3) Der Anbieter schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg (z. B. bestimmte Deal-Anzahl oder Unternehmensverkäufe).
(4) Der Anbieter kann Subunternehmer einsetzen.
(5) Feste Termine sind verbindlich. Nichterscheinen führt nicht zu einem Ersatzanspruch.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots zustande.
(2) Der Vertrag kann auch mündlich, per Telefon, Video-Call oder Messenger geschlossen werden.
(3) Aufzeichnungen erfolgen nur nach ausdrücklicher Zustimmung und dienen Beweiszwecken.
§ 4 Vergütung
§ 4 Vergütung und Abrechnung
(1) Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des Anbieters angegeben und verbindlich.
(2) Die Vergütung richtet sich je nach Projekt nach einem oder mehreren der folgenden Modelle:
- fixer monatlicher oder projektbasierter Retainer,
- erfolgsabhängiger Anteil (z. B. ab IOI, LOI oder bei Abschluss),
- kombinierte Modelle (Retainer + Success Fee).
(3) Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(4) Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erbringung seiner Leistung von der vollständigen Zahlung dieser Vorschüsse abhängig machen.
(5) Die Zahlung ist nach Rechnungsstellung sofort fällig. Bei Ratenmodellen sind die Beträge monatlich im Voraus zu leisten.
(6) Die Success Fee beträgt – sofern nicht abweichend vereinbart – 2 % des Enterprise Values (mindestens 50.000 € netto). Sie wird bei erfolgreicher Transaktion oder nach Abgabe eines verbindlichen IOI/LOI fällig.
(7) Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
(8) Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Leistung zu verweigern und ggf. den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 5 Zahlung, Rechnung
(1) Die geschuldete Vergütung ist, sofern im Angebot nicht anders geregelt, nach Vertragsschluss sofort fällig. Bei Ratenzahlungen ist der jeweils vereinbarte Betrag im Voraus zum jeweiligen Leistungszeitraum zu leisten – unabhängig davon, ob der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt oder nicht.
(2) Der Anbieter stellt dem Kunden nach Annahme des Angebots eine Rechnung, die innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu begleichen ist. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das vom Anbieter genannte Konto.
(3) Erfolgsabhängige Vergütungen (Success Fees) – z. B. ein prozentualer Anteil am Enterprise Value – werden erst mit Abschluss des Deals (z. B. bei Signing oder Closing eines Kaufvertrags) fällig. Die genaue Fälligkeitsdefinition ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
(4) Retainer-Zahlungen können – je nach Angebot – ab einem definierten Punkt (z. B. ab Zugang eines IOI oder LOI, Start eines Buyer Calls, Exklusivität etc.) einsetzen. Maßgeblich ist die im jeweiligen Angebot vereinbarte Auslöseklausel.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, externe Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) zur Zahlungsabwicklung einzusetzen. Es gelten in diesem Fall zusätzlich die AGB des jeweiligen Zahlungsanbieters, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.
(6) Bei Zahlungsverzug, Rücklastschrift oder unbegründetem Widerspruch gegen eine Rechnung ist der Anbieter berechtigt, die Leistung auszusetzen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz geltend zu machen – es sei denn, den Kunden trifft kein Verschulden. Bankgebühren oder Transaktionskosten trägt der Kunde.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.
§ 6 Rechtliche Verantwortung bei Akquise
(1) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit aller Akquisemaßnahmen (v. a. DSGVO, UWG) verantwortlich.
(2) Der Anbieter haftet nicht für Verstöße, wenn Inhalte oder Zielgruppen vom Kunden vorgegeben oder freigegeben wurden.
§ 7 Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und korrekt bereitzustellen.
(2) Er trifft Entscheidungen, Zustimmungen und Freigaben unverzüglich.
(3) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verschieben Zeitpläne entsprechend.
(4) Erfolgt trotz Mahnung keine Mitwirkung, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils einen Monat. Mehraufwand kann berechnet werden.
(5) Zugangsdaten sind sicher zu verwahren; Weitergabe ist untersagt.
(6) Auf Vorschläge des Anbieters ist binnen 5 Werktagen zu reagieren, sonst gelten sie als freigegeben.
(7) Je Meilenstein sind zwei Korrekturschleifen enthalten.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen.
(2) Verträge verlängern sich automatisch, wenn nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
(3) Bei Zahlungsverzug von zwei Raten kann der Anbieter außerordentlich kündigen und Restbeträge fällig stellen.
(4) Freie Kündigungsrechte während der Laufzeit bestehen nicht.
§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für vertraglich definierte Zwecke.
(3) Weitergabe oder Bearbeitung bedarf ausdrücklicher Zustimmung.
(4) Nach Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
§ 10 Vertraulichkeit & Referenznennung
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über Projekt- und Geschäftsinterna.
(2) Der Anbieter darf den Kunden als Referenz nennen, sofern nicht schriftlich widersprochen wird.
(3) Öffentliche Äußerungen müssen sachlich und respektvoll erfolgen.
§ 11 Elektronische Kommunikation
(1) Kommunikation kann auch per E-Mail, Messenger oder Plattformen erfolgen. Besondere Anforderungen (z. B. Verschlüsselung) müssen vorab mitgeteilt werden.
(2) Rechnungen dürfen elektronisch übermittelt werden.
§ 12 Vertraulichkeit, Äußerungen
(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
(2) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieter veranstalteten Facebook-Gruppe. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlungen gegen diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.
(3) Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
(4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftragsgebers.
(5) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Es gilt deutsches Recht; UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(3) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
(4) Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: Mai 2025
Contacts
0176 34361224